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Datenschutz Neusprech der Dystopie:
"Im Datennetz einer fernen Zeit standen Nutzer im Zentrum. Sie gaben Informationen preis, hinterliessen Spuren, erzeugten Daten. Auf ihrem Weg durch das Datennetz wurden sie auf Schritt und Tritt verfolgt. Meist im Verborgenen; von bekannten und unbekannten Entitäten, die sich ein Geschäft aus den Daten machten. Dann beförderte eine technologische Entwicklung die Zugänglichkeit zum Datennetz rasant, aus welchem Grund sich mehr und mehr Nutzer darin tummelten. Die Digitalisierung wurde zum Schlüsselwort der Stunde. Schnell drang sie in alle Lebensbereiche der Nutzer vor. Autoritäten erkannten in der Bündelung von Nutzerdaten das Nonplusultra, den Inbegriff von Macht, was sie Profiling nannten. Nutzer erkannten das steigende Machtgefälle, weswegen sie Regeln für den Umgang mit Daten forderten. Die Autoritäten wussten sich zu helfen und brachten den Datenschutz ins Spiel. Den Datenschutz ernannten sie zum besten Freund der Nutzer, der sie über ihren grössten Feind, das Profiling, erretten sollte. Dem Datenschutz wohnte das Gute inne, das am Ende belohnt, während das Böse bestraft würde. Eines Tages, nach langem Kampf um die Daten der Nutzer, trat die mit Sehnsucht erwartete Datenschutz-Grundverordnung auf den Plan. Sie regelte den Umgang mit Nutzerdaten. Und schützte die Nutzer fortan, vor ihrer Verfolgung im Datennetz."
Zero-Profiling und die Utopie:
"Im Datennetz einer fernen Zeit wurden Nutzer einer Verordnung unterstellt. Die Verordnung war überaus intransparent, komplex und vielerorts unscharf ausformuliert. Trotzdem wurde sie in der Öffentlichkeit als Heilbringer angepriesen. Intellektuelle argumentierten in feurigen Fürsprachen, falls die Verordnung genau wie angedacht umgesetzt würde, wäre ein wichtiger Schritt getan, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurückzuerlangen (Precht, R. A. (2018). Jäger, Hirten, Kritker. Eine Utopie für die digitale Gesellschaft. München. Goldmann. S. 229). Viele schlossen sich den Vordenkern an und bemerkten dabei nicht, dass die Verordnung die ihnen eingeräumten Rechte und Pflichten durch eine Hintertür wieder aberkannte. Stattdessen schwärmten die Nutzer vom Schutz, den die Verordnung ihnen brachte und von der Vehemenz, mit der sie ihre Anliegen verteidigte. Von der kollektiven Gefolgschaft geblendet waren sie längst einem regressiven Top-down-Prinzip ausgeliefert, das sie einschüchterte, anstatt ihre Anliegen an der Wurzel anzugehen. Im Zentrum der heilbringenden Absichten standen nicht die Nutzer, sondern die Autoritäten selbst, die sich mit der Verordnung über ihre Rechtsuntergebenen ermächtigten. Eines Tages erinnerten sich enttäuschte Nutzer an alte Prinzipien. Zuallererst misstrauten sie den "selbstermächtigten" Autoritäten. Sie durchschauten deren Absichten und begannen, wie einst, als im Datennetz die freie Meinungsäusserung und Privatsphäre noch etwas galt, dezentrale Strukturen aktiv zu fördern. Derart befreiten sich die Nutzer aus der Umklammerung der Autoritäten. Und so ward am Ende alles gut."
* nicht öffentliche Profile, nur für registrierte Nutzer nach Login und Vernetzung vollständig aufrufbar